Vorwort A. Wände

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RAUMBEGRENZENDE KONSTRUKTIONEN.


1. Abschnitt.

Seitlich begrenzende Konstruktionen.

A. Wände.

Von Erwin Marx.


Vorbemerkungen. (1.)

Die nachstehend zu besprechenden Konstruktionen sind unter der Bezeichnung »Wände« zusammengefaßt worden, weil diese für stehende Raumabschlüsse aus allen möglichen Baustoffen gilt, also z. B. auch für solche aus Textilstoffen. Der Name »Mauer« dagegen hat eine weit eingeschränktere Bedeutung und ist im allgemeinen nur anwendbar bei Benutzung von Mineralstoffen, die gewöhnlich durch den Maurer zusammengefügt werden. Die Mauern bilden daher bloß einen, wenn auch sehr wichtigen Teil der hier zu behandelnden Wandbauweisen; sie sind nur eine Art der Wände, wenn wir diese nach dem Baustoff einteilen, wie hier geschieht.

Die Wände lassen sich aber auch noch nach anderen Gesichtspunkten unterscheiden, die hier Erwähnung finden müssen, da sie für die Benennungen derselben bestimmend sind.

Dies sind die Beanspruchungen durch physikalische Einflüsse und die Beziehungen zur räumlichen Begrenzung und Teilung der Bauwerke und Grundstücke.

In ersterer Hinsicht unterscheidet man nach der Beanspruchung durch Belastungen — Tragwände, durch seitliche Drücke — Stütz- oder Widerlagswände, durch Feuchtigkeit, hohe oder niedere Temperaturen und Schall — Isolierungswände, durch Feuer — Brand- und Feuermauern. Die physikalischen Einflüsse können einzeln oder zu mehreren gleichzeitig auftreten; die Benennung erfolgt aber nach dem hauptsächlich in Betracht kommenden. Hier gelangen nur die Wände insoweit zur Besprechung, als dies nicht wegen ihrer engen Beziehung zu sonstigen Konstruktionen in anderen Abschnitten dieses »Handbuches« geschieht.

Nach der Teilung der Gebäude in lotrechter Richtung spricht man von Grund- oder Fundamentmauern, Sockel- oder Plinthenmauern, Geschoß- und Kniestockwänden.


Die Umgrenzung und Teilung der Gebäude in Beziehung auf ihre wagrechte Erstreckung veranlaßt die Bezeichnungen: Hauptwände und Nebenwände, Umfassungs-, Mittel-, Scheide- und Zwischenwände, äußere und innere Wände. Dieselben haben zum Teile die gleiche Bedeutung. Die Umfassungswände zerfallen nach ihrer Lage zur Umgebung in Front- oder Stirn- und in Seiten- oder Giebel-



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wände. Gehören die letzteren zwei Nachbarn zusammen, so spricht man von gemeinschaftlichen oder Kommunwänden. Die besondere Lage der Wände bedingt die Benennungen: Keller-, Brüstungs-, Treppen- und Schornsteinwände.

Die Wände zur Umgrenzung der Grundstücke heißen Einfriedigungs- oder Umgrenzungswände (siehe unter C).

Alle diese Bezeichnungen erklären sich selbst. Die besondere Bestimmung der Wände und die physikalischen Einflüsse, denen sie unterliegen, bedingen die jeweilige Bauweise und Wahl des Stoffes.

Wenn nun auch die Wandkonstruktionen im nachstehenden nach den einzelnen Baustoffen und Baustoffzusammenstellungen getrennt zur Besprechung gelangen, so lassen sich doch gewisse Dinge, wie die Wandstärken und -Verstärkungen und der Schutz der Wände gegen Feuchtigkeit in der Hauptsache zusammenfassend behandeln, weshalb dieselben in besondere Kapitel verwiesen sind.

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