Durm:Allgemeines

From Durm

Jump to: navigation, search

Seite 2 (Scan)

Scan der Originalseite 2
vergrößern
Scan der Originalseite 2

DIE HOCHBAUKONSTRUKTIONEN.

DRITTE ABTEILUNG.


RAUMBEGRENZENDE KONSTRUKTIONEN.




Seite 3 (Scan)

Scan der Originalseite 3
vergrößern
Scan der Originalseite 3

Allgemeines.

Wenn man von gewissen Denkmälern und einigen anderen Schöpfungen des Architekten absieht, so haben die Bauwerke fast ausnahmslos den Zweck, begrenzte Räume zu schaffen. Hierdurch sowohl, als auch durch die Anforderungen der Zweckmäßigkeit und durch die Gesetze der Statik sind für alle Gebäudearten gewisse Grundbestandteile bedingt, die man nicht selten als die »Elemente der Baukunst«1) bezeichnet hat. Dazu gehören die begrenzende Wand und das schützende Dach.

Bei manchen Bauwerken ist das Dach zugleich raumbegrenzende Decke; meistens findet aber eine Trennung beider Elemente statt, und das Dach erscheint alsdann als schützende Konstruktion der eigentlichen raumbegrenzenden Decke.

Die raumbegrenzende Konstruktion (Wand und Decke) kann als raumabschließend oder als raumtrennend auftreten, je nachdem sie den Raum nach außen hin abschließt oder denselben von einem daneben, bezw. einem darüber gelegenen Innenraume trennt2).

Manche Bauwerke bedingen bloß eine seitliche Begrenzung des von ihnen eingeschlossenen Raumes, so daß alsdann nur die volle oder gegliederte Wand, die Einfriedigung, das Geländer, die Brüstung etc. als raumabschließende Konstruktion auftreten. In den weitaus meisten Fällen wird aber auch eine nach oben begrenzende Konstruktion erforderlich: das Dach, bezw. die Decke.

Die Ausdehnung der Raumanlage, die zu Gebote stehenden Baustoffe und die verfügbaren mechanischen Hilfsmittel bedingen hauptsächlich die verschiedenen Konstruktionen. Besonders ist es die Gestaltung der Decke, bezw. des Daches, welche durch jene Faktoren die mannigfaltigsten Anordnungen erfährt und die alsdann wiederum bestimmend auf die Bildung der tragenden oder stützenden Wand einwirkt. Doch sind auch auf die Konstruktion der letzteren die genannten Faktoren von bedeutendem und unmittelbarem Einfluß. Große Räume erfordern häufig innerhalb der Wandbegrenzung noch frei stehende Stützen, sog. Freistützen, als besondere Träger der raumbegrenzenden Decke, bezw. des raumbegrenzenden Daches.

Die der in Rede stehenden Abteilung des »Handbuches der Architektur« angehörenden baulichen Anlagen und Einrichtungen werden im nachstehenden wie folgt gruppiert:

1) Siehe: Semper, G. Die vier Elemente der Baukunst. Braunschweig 1851.Adler, F. Die Weltstädte in der Baukunst. Berlin 1868.Bühlmann, A. Die Architektur des klassischen Altertums und der Renaissance. 1. Abt. Stuttgart 1872–75.
2) Siehe auch: Teil IV, Halbband 1 (Abt. 1, Abschn. 3, Kap. 2: Raumbildung) dieses »Handbuches«.



Seite 4 (Scan)

Scan der Originalseite 4
vergrößern
Scan der Originalseite 4


1) Wände und Wandöffnungen (siehe das vorliegende Heft).

2) Einfriedigungen, Brüstungen und Geländer; Balkone, Altane und Erker (siehe Teil III, Band 2, Heft 2).

3) Gesimse (siehe Teil III, Band 2, Heft 2).

4) Balkendecken; gewölbte Decken; verglaste Decken und Deckenlichter; sonstige Decken-Konstruktionen (siehe Teil III, Band 2, Heft 3).

5) Dächer im allgemeinen; Dachformen; Dachstuhl-Konstruktionen (siehe Teil III, Band 2, Heft 4).

6) Dachdeckungen; verglaste Dächer und Dachlichter; massive Steindächer; Nebenanlagen der Dächer (siehe Teil III, Band 2, Heft 5).

Persönliche Werkzeuge