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DIE HOCHBAUKONSTRUKTIONEN.
DRITTE ABTEILUNG. RAUMBEGRENZENDE KONSTRUKTIONEN.
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Allgemeines.
Wenn man von gewissen Denkmälern und einigen anderen Schöpfungen des Architekten absieht, so haben die Bauwerke fast ausnahmslos den Zweck, begrenzte Räume zu schaffen. Hierdurch sowohl, als auch durch die Anforderungen der Zweckmäßigkeit und durch die Gesetze der Statik sind für alle Gebäudearten gewisse Grundbestandteile bedingt, die man nicht selten als die »Elemente der Baukunst«1) bezeichnet hat. Dazu gehören die begrenzende Wand und das schützende Dach.
Bei manchen Bauwerken ist das Dach zugleich raumbegrenzende Decke; meistens findet aber eine Trennung beider Elemente statt, und das Dach erscheint alsdann als schützende Konstruktion der eigentlichen raumbegrenzenden Decke.
Die raumbegrenzende Konstruktion (Wand und Decke) kann als raumabschließend oder als raumtrennend auftreten, je nachdem sie den Raum nach außen hin abschließt oder denselben von einem daneben, bezw. einem darüber gelegenen Innenraume trennt2).
Manche Bauwerke bedingen bloß eine seitliche Begrenzung des von ihnen eingeschlossenen Raumes, so daß alsdann nur die volle oder gegliederte Wand, die Einfriedigung, das Geländer, die Brüstung etc. als raumabschließende Konstruktion auftreten. In den weitaus meisten Fällen wird aber auch eine nach oben begrenzende Konstruktion erforderlich: das Dach, bezw. die Decke.
Die Ausdehnung der Raumanlage, die zu Gebote stehenden Baustoffe und die verfügbaren mechanischen Hilfsmittel bedingen hauptsächlich die verschiedenen Konstruktionen. Besonders ist es die Gestaltung der Decke, bezw. des Daches, welche durch jene Faktoren die mannigfaltigsten Anordnungen erfährt und die alsdann wiederum bestimmend auf die Bildung der tragenden oder stützenden Wand einwirkt. Doch sind auch auf die Konstruktion der letzteren die genannten Faktoren von bedeutendem und unmittelbarem Einfluß. Große Räume erfordern häufig innerhalb der Wandbegrenzung noch frei stehende Stützen, sog. Freistützen, als besondere Träger der raumbegrenzenden Decke, bezw. des raumbegrenzenden Daches.
Die der in Rede stehenden Abteilung des »Handbuches der Architektur« angehörenden baulichen Anlagen und Einrichtungen werden im nachstehenden wie folgt gruppiert:
| 1) Siehe: Semper, G. Die vier Elemente der Baukunst. Braunschweig 1851.
Adler, F. Die Weltstädte in der Baukunst. Berlin 1868. Bühlmann, A. Die Architektur des klassischen Altertums und der Renaissance. 1. Abt. Stuttgart 1872–75. ^ |
| 2) Siehe auch: Teil IV, Halbband 1 (Abt. 1, Abschn. 3, Kap. 2: Raumbildung) dieses »Handbuches«. ^ |
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1) Wände und Wandöffnungen (siehe das vorliegende Heft).
2) Einfriedigungen, Brüstungen und Geländer; Balkone, Altane und Erker (siehe Teil III, Band 2, Heft 2).
3) Gesimse (siehe Teil III, Band 2, Heft 2).
4) Balkendecken; gewölbte Decken; verglaste Decken und Deckenlichter; sonstige Decken-Konstruktionen (siehe Teil III, Band 2, Heft 3).
5) Dächer im allgemeinen; Dachformen; Dachstuhl-Konstruktionen (siehe Teil III, Band 2, Heft 4).
6) Dachdeckungen; verglaste Dächer und Dachlichter; massive Steindächer; Nebenanlagen der Dächer (siehe Teil III, Band 2, Heft 5).
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RAUMBEGRENZENDE KONSTRUKTIONEN. 1. Abschnitt. Seitlich begrenzende Konstruktionen. A. Wände. Von Erwin Marx.
Vorbemerkungen. (1.)
Die nachstehend zu besprechenden Konstruktionen sind unter der Bezeichnung »Wände« zusammengefaßt worden, weil diese für stehende Raumabschlüsse aus allen möglichen Baustoffen gilt, also z. B. auch für solche aus Textilstoffen. Der Name »Mauer« dagegen hat eine weit eingeschränktere Bedeutung und ist im allgemeinen nur anwendbar bei Benutzung von Mineralstoffen, die gewöhnlich durch den Maurer zusammengefügt werden. Die Mauern bilden daher bloß einen, wenn auch sehr wichtigen Teil der hier zu behandelnden Wandbauweisen; sie sind nur eine Art der Wände, wenn wir diese nach dem Baustoff einteilen, wie hier geschieht.
Die Wände lassen sich aber auch noch nach anderen Gesichtspunkten unterscheiden, die hier Erwähnung finden müssen, da sie für die Benennungen derselben bestimmend sind.
Dies sind die Beanspruchungen durch physikalische Einflüsse und die Beziehungen zur räumlichen Begrenzung und Teilung der Bauwerke und Grundstücke.
In ersterer Hinsicht unterscheidet man nach der Beanspruchung durch Belastungen — Tragwände, durch seitliche Drücke — Stütz- oder Widerlagswände, durch Feuchtigkeit, hohe oder niedere Temperaturen und Schall — Isolierungswände, durch Feuer — Brand- und Feuermauern. Die physikalischen Einflüsse können einzeln oder zu mehreren gleichzeitig auftreten; die Benennung erfolgt aber nach dem hauptsächlich in Betracht kommenden. Hier gelangen nur die Wände insoweit zur Besprechung, als dies nicht wegen ihrer engen Beziehung zu sonstigen Konstruktionen in anderen Abschnitten dieses »Handbuches« geschieht.
Nach der Teilung der Gebäude in lotrechter Richtung spricht man von Grund- oder Fundamentmauern, Sockel- oder Plinthenmauern, Geschoß- und Kniestockwänden.
Die Umgrenzung und Teilung der Gebäude in Beziehung auf ihre wagrechte
Erstreckung veranlaßt die Bezeichnungen: Hauptwände und Nebenwände, Umfassungs-,
Mittel-, Scheide- und Zwischenwände, äußere und innere Wände. Dieselben
haben zum Teile die gleiche Bedeutung. Die Umfassungswände zerfallen
nach ihrer Lage zur Umgebung in Front- oder Stirn- und in Seiten- oder Giebel-
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wände. Gehören die letzteren zwei Nachbarn zusammen, so spricht man von gemeinschaftlichen
oder Kommunwänden. Die besondere Lage der Wände bedingt
die Benennungen: Keller-, Brüstungs-, Treppen- und Schornsteinwände.
Die Wände zur Umgrenzung der Grundstücke heißen Einfriedigungs- oder Umgrenzungswände (siehe unter C).
Alle diese Bezeichnungen erklären sich selbst. Die besondere Bestimmung der Wände und die physikalischen Einflüsse, denen sie unterliegen, bedingen die jeweilige Bauweise und Wahl des Stoffes.
Wenn nun auch die Wandkonstruktionen im nachstehenden nach den einzelnen Baustoffen und Baustoffzusammenstellungen getrennt zur Besprechung gelangen, so lassen sich doch gewisse Dinge, wie die Wandstärken und -Verstärkungen und der Schutz der Wände gegen Feuchtigkeit in der Hauptsache zusammenfassend behandeln, weshalb dieselben in besondere Kapitel verwiesen sind.
| 3) So kommen in Berlin neben allen besseren deutschen Sandsteinen und verschiedenen französischen Kalksteinen neuerer Zeit sogar Sandsteine aus der Schweiz für Hausteinbauten zur Verwendung. ^ |
