Seitliche Begrenzung

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in Kapitel 13: Begrenzung der Oeffnungen - Inhaltsverzeichnis des Heftes


Inhaltsverzeichnis




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Grundrißgestaltung. (394.)

Unabhängig von dem (wie schon erwähnt) gewöhnlich lotrechten Aufsteigen der seitlichen Begrenzungen kann der Grundriß der Laibungen gestaltet werden.

Grafik: Fig. 768, Fig. 769, Fig. 770

Bei den einfachen, nicht wie bei den Thür- und Fensteröffnungen auf Anbringen eines Verschlusses berechneten Durchgangs- und Lichtöffnungen, von denen hier nur die Rede sein soll, steht die Laibung zumeist senkrecht zur Wandflucht. Doch kommen auch schiefe Durchbrechungen, bei denen die spitzwinkeligen Kanten in der Regel abzustumpfen sind (Fig 768), sowie nach einer (Fig. 769) oder nach beiden Seiten (Fig. 770) sich erweiternde Laibungen vor. Die beiden letzteren Anordnungen werden mit Rücksicht teils auf den Baustil des Gebäudes, teils auf die Erleichterung des Verkehres, des Lichteinfalles oder des Durchblickes gewählt.


Werkstoff. (395.)

Die seitliche Begrenzung der Oeffnung besteht entweder aus demselben Baustoff wie die Wand, in der sie angebracht ist, also aus Stein, Holz oder Eisen; oder man wählt für dieselbe, in Hinsicht auf die starke Abnutzung oder Belastung, einen festeren oder, der besseren Ausführung oder des Aussehens wegen, einen anderen Stoff, als ihn die Wand aufweist.

So kann bei stark benutzten Verkehrsöffnungen ein besonders fester Haustein oder bei stark belasteten Ueberdeckungen unter Umständen Eisen für die seitliche Begrenzung erwünscht sein. Bei Mauern aus unregelmäßigen Bruchsteinen wählt man gewöhnlich regelmäßig gestaltete Bausteine, wie Schichtsteine, Backsteine, Hausteine; bei Backsteinmauern häufig Formsteine, Schichtsteine oder Hausteine.


Konstruktion. (396.)

Bezüglich der Konstruktion der seitlichen Begrenzungen der Oeffnungen ist zunächst anzuführen, daß dieselben entweder nur die Endigung der Wand und des Verbandes derselben darstellen, oder daß sie als selbständige Teile der Wand sowohl in konstruktiver, als formaler Beziehung auftreten, wobei aber eine Verbindung mit der Wand nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern sogar oft zweckmäßig ist.

Ueber die ersteren Anordnungen bei senkrecht zur Mauerflucht stehender Laibung ist das im Abschnitt über »Konstruktionselemente in Stein«837), sowie das im vorliegenden Hefte bei den verschiedenen Wandarten Mitgeteilte nachzusehen.

Einfache Beispiele selbständiger Behandlung der seitlichen Begrenzung mit rechtwinkelig anschließender Laibung zeigen Fig. 771 u. 772. Bei Fig. 771 haben die verwendeten Werkstücke keinen Verband

Grafik: Fig. 771, Fig. 772
837) Siehe den vorhergehenden Band dieses »Handbuches«.



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mit der Mauer erhalten; eine Verbindung könnte jedoch durch Anker oder Klammern leicht hergestellt werden, wenn man, wie überhaupt zu empfehlen, darauf Rücksicht nimmt, die Lagerfugen der Begrenzungswerkstücke in Uebereinstimmung mit der Schichtenteilung der Mauer zu bringen. Besteht die seitliche Begrenzung der Höhe nach aus einem einzigen Werkstück, so kann die angegebene Verbindung nur im oberen Lager angebracht werden.

Bei Fig. 772 ist ein Verband zwischen beiden Konstruktionsteilen angenommen, wobei sich jedoch ein Verlust an Hausteinmaterial ergibt.

Die Oeffnungen mit schräg zur Wandflucht stehenden Laibungen gestatten in beiden Fällen eine verschiedene Behandlung. Der Mauerverband wird verschieden behandelt:

Grafik: Fig. 773, Fig. 774, Fig. 775, Fig. 776

1) er wird einfach schräg abgeschnitten, wobei sich ein spitzwinkeliger Auslauf der Zwischenfugen ergibt (Fig. 773), der nur bei Putzüberzug zulässig ist;

2) durch eine Bekleidung mit senkrecht zur Schräge gestellten Stücken wird dies vermieden (Fig. 774 bis 776);

3) es werden besondere abschließende Stücke verwendet (Fig. 777 u. 778), oder

Grafik: Fig. 777, Fig. 778, Fig. 779, Fig. 780

4) der Abschluß erfolgt in rechtwinkeligen Absätzen (Fig. 779 u. 780).

Im letzteren Falle können die rechtwinkeligen Absätze einer Profilierung zu Grunde gelegt oder durch Profile abgestumpft werden.

Die seitliche Begrenzung von Oeffnungen in steinernen Mauern mit Holz wird gewöhnlich verkleidet und so hergestellt, wie bei den Thüröffnungen im Inneren der Gebäude, deren Konstruktion in Teil III, Band 3, Heft 1 (Abt. IV, Abschn. 1, unter B) dieses »Handbuches« zu besprechen ist.

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