Durm:14. Kapitel: Fenster- und Thüröffnungen

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Inhaltsverzeichnis




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Vorbemerkungen. (419.)

In der Regel nennt man solche Wanddurchbrechungen, bei welchen Vorkehrungen für das Anbringen eines Verschlusses getroffen werden, Fenster- und Thüröffnungen. Das im vorhergehenden Kapitel über die Oeffnungen im allgemeinen Gesagte ist hier durch Erörterung des Einflusses zu ergänzen, welchen diese Rücksichtnahme auf die Verschlüsse, welche in Fenstern, Doppel- oder Winterfenstern, Thüren, Läden, Rollvorhängen u. s. w. bestehen können, auf die Gestalt der Begrenzungen hat, insoweit die Besprechung dieser Besonderheiten nicht besser sich an diejenige der betreffenden Konstruktionen des inneren Ausbaues selbst anschließt. Dies gilt u. a. für die mit Hilfe von Holz hergestellte Begrenzung der Thüröffnungen in inneren Wänden, so daß hier im wesentlichen nur von den Oeffnungen in den äußeren Gebäudewänden die Rede sein wird, und zwar nur von solchen in steinernen und hölzernen Wänden, da die Konstruktion derselben in anderen Wandarten schon bei diesen selbst im allgemeinen ausreichend besprochen worden ist.


Teile der Begrenzung. (420.)

Vom Verschluß einer Oeffnung verlangt man zumeist, daß er dicht ist. Dies erfordert eine ebene Fläche, gewöhnlich an der Innenseite der Oeffnung, an welche sich entweder unmittelbar der bewegliche Verschluß legt, oder welche zur Befestigung eines Rahmens (Futterrahmen) dient, in den die Fenster- oder Thür-




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Grafik: Fig. 868, Fig. 869, Fig. 870, Fig. 871

flügel schlagen. Man nennt diesen Teil der Begrenzung den Anschlag. Derselbe kann durch einen in die Einfassung eingearbeiteten Falz ersetzt werden. Der Anschlag liegt entweder bündig mit einer der Wandfluchten oder in einer Nische der Wand (Fig. 868), letzteres namentlich dann, wenn die Mauern stark sind. Man hat daher häufig zwischen der Einfassung der Oeffnung und der Fenster- oder Thürnische zu unterscheiden. Eine solche Nische kann auch zu beiden Seiten der Einfassung angeordnet werden (Fig. 869 u. 871), und die Laibung derselben kann rechtwinkelig oder schiefwinkelig (Fig. 868 u. 870) auf der Wandflucht stehen. Die Erweiterung, welche die Oeffnung durch die Nische, besonders durch die mit schräger Laibung erfährt, begünstigt den Einfall des Lichtes bei den Fenstern und erleichtert den Durchgangsverkehr bei den Thüren. Bei den Fenstern ermöglicht sie in starken Mauern, in Verbindung mit den schwachen Brüstungsmauern, das Hinausbeugen aus denselben.

Der untere, meist wagrechte Teil der Einfassung heißt Bank — Fensterbank und Thürbank —; doch spricht man häufig auch von Fenstersohlbank und Thürschwelle.

Die Seitenbegrenzungen der Einfassung nennt man Gewände, die obere Begrenzung Sturz, wenn sie wagrecht verläuft, Bogen, wenn sie nach einer gekrümmten Linie gestaltet ist. Im letzteren Falle spricht man jedoch auch von Bogensturz, wenn die gebogene Ueberdeckung aus einem Werkstück hergestellt ist. Bestehen die genannten Teile der Einfassungen aus großen Stücken, so nennt man sie zusammen Fenster- oder Thürgestell, bezw. -Gerüst oder -Stock.

Während bezüglich der Gestaltung und Konstruktion der Fenster- und Thürnischen auf das vorhergehende Kapitel in der Hauptsache verwiesen werden kann, ist hier namentlich die Bildung der Einfassungen zu erörtern.



Unterkapitel

Oeffnungen mit steinernen Einfassungen
Oeffnungen mit hölzernen Einfassungen

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